Revision verstehen: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Revisionspflicht, Opting-out, eingeschränkte oder ordentliche Revision: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ohne Fachchinesisch, dafür mit klaren nächsten Schritten.
Ist mein Unternehmen revisionspflichtig?
Seit 2008 entscheidet nicht die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Bedeutung über die Revisionspflicht. Sie gilt für Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Vereine und Stiftungen. Grundsatz: Wer die Kriterien der ordentlichen Revision nicht erfüllt, unterliegt der eingeschränkten Revision, sofern kein Opting-out vorliegt.
Eingeschränkte oder ordentliche Revision?
Die ordentliche Revision gilt für Publikumsgesellschaften, konzernrechnungspflichtige Gesellschaften und Unternehmen, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten. Alle übrigen revisionspflichtigen Unternehmen werden eingeschränkt geprüft.
Was ist ein Opting-out und wann ist es sinnvoll?
Unternehmen mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung aller Anteilseigner auf die eingeschränkte Revision verzichten. Das spart Kosten, hat aber eine Kehrseite: Banken, Investoren, Lieferanten oder Käufer eines Unternehmens verlangen oft geprüfte Zahlen. Vor einem Opting-out lohnt sich deshalb eine nüchterne Abwägung.
Wie wechsle ich die Revisionsstelle?
Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung für ein bis drei Geschäftsjahre gewählt; ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Ein Wechsel wird deshalb am besten auf die ordentliche Generalversammlung hin geplant. Wichtig sind eine saubere Übergabe, die frühzeitige Wahl der neuen Revisionsstelle und der entsprechende Handelsregistereintrag. Wir begleiten Sie durch diese Schritte.
Was prüft die Revisionsstelle konkret?
Geprüft wird, ob die Jahresrechnung Gesetz und Statuten entspricht, bei der ordentlichen Revision zusätzlich die Existenz des internen Kontrollsystems. Nicht Gegenstand der Revision ist die Beurteilung, ob Ihr Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich geführt wird.
Was kostet eine Revision?
Das hängt von Grösse, Komplexität und Qualität der Buchführung ab. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine transparente Offerte.
Wie viel Aufwand entsteht bei uns intern?
Weniger, als viele erwarten. Mit einer guten Vorbereitung und einer klaren Unterlagenliste halten wir den Aufwand für Ihr Team bewusst gering.
Was bedeutet die Unabhängigkeit der Revisionsstelle?
Die Revisionsstelle muss unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden. Bei der ordentlichen Revision gelten besonders strenge Vorgaben, etwa das Verbot, bei der Buchführung mitzuwirken. Bei der eingeschränkten Revision sind gewisse zusätzliche Dienstleistungen zulässig, sofern die objektive Urteilsbildung sichergestellt bleibt und Mitwirkungen offengelegt werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir beantworten sie gerne persönlich.