Gründungsprüfung
Bei qualifizierten Gründungen, etwa mit Sacheinlagen.
Gründung, Kapitalerhöhung, Umwandlung oder Liquidation: In besonderen Unternehmenssituationen verlangt das Gesetz den Bericht einer zugelassenen Prüferin oder eines zugelassenen Prüfers. Wir erstellen diese Berichte zuverlässig und termingerecht, auch wenn es schnell gehen muss.
Bei qualifizierten Gründungen, etwa mit Sacheinlagen.
Prüfbericht zum Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrats.
Bestätigung, dass die Forderungen der Gläubiger trotz Herabsetzung voll gedeckt sind.
Zum Beispiel bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG.
Prüfung im Rahmen von Sitzverlegungen.
Bestätigung für die vorzeitige Verteilung des Vermögens bei einer Liquidation.
Analytische Durchsicht eines Abschlusses ohne gesetzliche Revisionspflicht.
Sorgfältige Prüfung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen.
Wir arbeiten direkt für Unternehmen sowie in Zusammenarbeit mit Anwältinnen, Notaren und Treuhändern, die für ihre Klientschaft kurzfristig einen gesetzlich geforderten Prüfbericht benötigen.
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