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Leistungen · Ordentliche Revision

Ordentliche Revision für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen

Die ordentliche Revision ist die umfassendste gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung. Sie schafft ein hohes Mass an Sicherheit für Verwaltungsrat, Eigentümer und weitere Anspruchsgruppen.

Wann ist sie Pflicht?

Zur ordentlichen Revision verpflichtet sind Publikumsgesellschaften, Gesellschaften mit Pflicht zur Konzernrechnung sowie Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grössen überschreiten:

BILANZ Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
UMSATZ Umsatzerlös von CHF 40 Millionen
PERSONAL 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Auch ohne Pflicht kann sich ein Unternehmen freiwillig der ordentlichen Revision unterstellen (Opting-up), etwa auf Wunsch von Eigentümern oder Kapitalgebern.

Was umfasst sie?

  • Prüfung der Jahresrechnung auf Übereinstimmung mit Gesetz, Statuten und dem gewählten Rechnungslegungsstandard
  • Prüfung der Existenz eines internen Kontrollsystems (IKS)
  • Prüfung des Antrags über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Umfassender Bericht an den Verwaltungsrat und zusammenfassender Bericht an die Generalversammlung

Konzernprüfungen

Wir prüfen Konzernrechnungen nach Obligationenrecht und Swiss GAAP FER, auch mit internationalen Tochtergesellschaften, und übernehmen Aufgaben als Component Auditor im Rahmen von Konzernreportings.

Anforderungen an die Revisionsstelle

Die ordentliche Revision darf nur durch zugelassene Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten durchgeführt werden. Zudem gelten strenge Unabhängigkeitsvorschriften, einschliesslich der Rotation der leitenden Prüfperson nach spätestens sieben Jahren.

Häufige Fragen zur ordentlichen Revision

Was bedeutet die IKS-Prüfung für uns?

Wir prüfen, ob ein dokumentiertes internes Kontrollsystem existiert. Aus der Prüfung ergeben sich oft wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung Ihrer Kontrollen.

Erhalten wir mehr als ein Testat?

Ja. Der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat enthält Feststellungen zur Rechnungslegung, zum IKS und zur Durchführung der Revision. Wir besprechen ihn mit Ihnen persönlich.

Können wir von der eingeschränkten in die ordentliche Revision wechseln?

Ja, sei es wegen Wachstums über die Schwellenwerte oder freiwillig per Opting-up. Wir begleiten den Übergang und zeigen Ihnen, was sich ändert.

Wechsel geplant oder Wachstum in Sicht?

Wir begleiten Sie in die ordentliche Revision.

Unverbindliches Erstgespräch