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Leistungen · Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revision für Ihr KMU

Die eingeschränkte Revision ist die gesetzliche Prüfung für die meisten Schweizer KMU. Wir führen sie effizient durch, halten den Aufwand für Ihr Team gering und erklären Ihnen die Ergebnisse so, dass Sie damit arbeiten können.

Wann gilt die eingeschränkte Revision?

Unternehmen, welche die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreichen, unterliegen grundsätzlich der eingeschränkten Revision. Das betrifft Aktiengesellschaften ebenso wie GmbHs, Genossenschaften und je nach Voraussetzungen auch Vereine und Stiftungen.

Beschäftigt Ihr Unternehmen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen, kann es mit Zustimmung aller Anteilseigner auf die Revision verzichten (Opting-out). Ob das sinnvoll ist, sollte gut überlegt sein: Banken, Investoren oder Geschäftspartner verlangen oft weiterhin geprüfte Zahlen.

Mehr im Wissensbereich: Revisionspflicht und Opting-out →

Was wird geprüft?

Wir prüfen, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass die Jahresrechnung oder der Antrag zur Gewinnverwendung nicht Gesetz und Statuten entspricht. Die Prüfung stützt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen nach dem Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision.

Ihr Nutzen

Gesetzeskonformer Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung
Verlässliche Jahresrechnung gegenüber Eigentümern, Banken und Behörden
Nutzbare Hinweise aus der Prüfung für Ihre Buchführung und Prozesse
Planbarer Ablauf effizient und mit fester Ansprechperson

Häufige Fragen zur eingeschränkten Revision

Wie lange dauert eine eingeschränkte Revision?

Je nach Grösse und Qualität der Buchführung meist wenige Tage reine Prüfzeit. Den Zeitplan legen wir vorgängig gemeinsam fest.

Welche Unterlagen müssen wir bereitstellen?

Sie erhalten von uns vorab eine klare Liste, üblicherweise Jahresrechnung, Kontendetails, Belege zu wesentlichen Positionen und Verträge.

Dürfen Sie uns neben der Revision auch beraten?

Bei der eingeschränkten Revision lässt das Gesetz das Mitwirken bei der Buchführung und andere Dienstleistungen unter Einhaltung klarer Schutzmassnahmen zu. Wir legen solche Konstellationen transparent offen und stellen die objektive Urteilsbildung jederzeit sicher.

Revisionsstelle gesucht oder Wechsel geplant?

Wir zeigen Ihnen, wie einfach der Einstieg ist.

Unverbindliches Erstgespräch